Beratung der Auftraggeber in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Ermittlung der Gefährdungen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben
Erstellung eines SiGe-Planes und der Unterlagen für spätere Arbeiten (Wartung, Revision)
Koordination aller an der Bauausführung Beteiligten hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz
Kontrolle der Umsetzung von Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Überwachen und prüfen der Gefährdungen und Beraten der Baufirmen und Auftraggeber
Wir sind Bindeglied beim Umsetzen des SiGe-Plans
Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) hat der Bauherr die Pflicht sich um Planung und Koordinierung der Baumaßnahme hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes (§2 und §3, Abs.1) zu kümmern. Diese Pflicht kann er an einen zu beauftragenden Dritten übertragen.
In diesem Zusammenhang bieten wir folgende Leistungen an:
Stellung eines zertifizierten SiGe-Koordinators nach BaustellV
Beratung während der Planungsphase hinsichtlich Sicherheitsvorschriften für die spätere Nutzung (Unterlage für spätere Arbeiten)
Beratung während der Ausschreibungsphase und bei der Erstellung des Bauzeitenplans in Bezug auf sicherheitsrelevante Fragestellungen
Erstellung der Vorankündigung
Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
Einweisung der am Bau beteiligten Gewerke vor Arbeitsbeginn
Beratung und Baustellenbegehungen während der Ausführungsphase
Erstellung einer Baustellenordnung